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Spenden an den Verein

Spenden an den Verein der Freunde und Altschüler des Kolleg St. Blasien e.V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

Der Verein der Freunde und Altschüler des Kolleg St. Blasien e.V., Fürstabt-Gerbert-Straße 14, 79837 St. Blasien, ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 21.08.2018 des Finanzamts Waldshut-Tiengen, Steuer-Nr. 20001/54260, gemäߧ 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Somit können Sie Ihre Spende an den Verein von der Steuer absetzen.

Automatische Zuwendungsbestätigung

Für Ihre Spende senden wir Ihnen automatisch jeweils im März des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu.

Hinweis: Wenn Sie nach dem 01.01.2019 umgezogen sind, ist die Zuwendungsbestätigung für 2019 auch mit der alten Adresse gültig. Sollte dennoch eine Änderung Ihrer Bestätigung notwendig sein, senden Sie uns bitte die Zuwendungsbestätigung mit der falschen Adresse und den nötigen Angaben zurück. Wir senden Ihnen die korrigierte Zuwendungsbestätigung dann gerne zu.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

Bei Spenden über Online-Zahlungsservices  wie z.B. PayPal erkennt das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis ebenfalls an. Als Buchungsbestätigung genügen ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist zusätzlich der Freistellungstext unseres Vereins vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis können Sie hier downloaden. Wenn Sie für Ihre Spende bis zu 200 Euro eine zusätzliche Spendenbescheinigung wünschen, so senden wir Ihnen diese gerne auf Aufforderung zu.

Bitte beachten Sie: Für diese steuerrechtlichen Hinweise können wir keine Haftung übernehmen. Entscheidend sind die aktuelle Rechtslage und die (finanz-)behördliche Praxis.

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